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AGB

AGB für Dienstleistungen wie SEO, SEA und Blogmarketing 

 

Im Folgenden wird Let's Talk Tech als "Auftragnehmer" und der Kunde als "Auftraggeber" oder "Kunde" bezeichnet. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber für alle angebotenen Dienstleistungen im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (SEO), der Suchmaschinenwerbung (SEA), des Blogmarketings sowie für alle weiteren in dem Zusammenhang in Auftrag gegebenen Dienstleistungen.

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§ 1 Allgemeines – Anwendungsbereich

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftragnehmers sind Vertragsbestandteil und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den AGB des Auftragnehmers abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an.

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(2) Der Auftragnehmer erkennt abweichende Bedingungen des Auftraggebers auch dann nicht an, wenn sie in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt. Die AGB des Auftragnehmers gelten, soweit es sich beidseitig um ein Handelsgeschäft handelt, auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber. Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsschluss geltende Fassung.

(3) Die AGB des Auftragnehmers gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, nicht Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.

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§ 2 Angebote – Vertragsschluss

(1) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht in Textform anderes vereinbart ist.

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(2) Im Regelfall erstellt der Auftragnehmer auf Anfrage des Auftraggebers ein Angebot über die zu erbringenden Leistungen einschließlich der zugehörigen Vergütung. Hierbei wird der Auftragnehmer auf diese AGB hinweisen und die AGB dem Auftraggeber zu einer einfachen Kenntnis anbieten. Das Angebot kann der Auftraggeber annehmen.

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(3) Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer Aufträge mündlich erteilt, sind diese bindend. Der Auftragnehmer hat jedoch einen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer mündlich erteilte Aufträge unverzüglich in Textform bestätigt. Ein Auftrag gilt auch dann als erteilt, wenn der Auftragnehmer vor einer Einigung über alle Punkte eines Auftrages in Kenntnis des Auftraggebers mit der Auftragsdurchführung beginnt, ohne dass der Auftraggeber widerspricht. Ein Auftrag kann durch den Auftragnehmer auch durch Ausführung der Tätigkeit angenommen werden, wenn über alle Punkte eines Auftrages bereits Klarheit hergestellt ist.

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§ 3 Vertragsinhalt – Leistungen

(1) Der Auftragnehmer erstellt die Texte für den Auftraggeber in einer einfachen Textfassung. Eine besondere Formatierung, besondere Formate für die Lieferung der Texte, Gespräche oder Konferenzen mit dem Kunden oder Dritten nach dem reinen Briefing für die Texterstellung, die Einbettung des Textes in Systeme des Auftraggebers, die Beifügung von Tabellen, Grafiken, Fotos oder sonstigen Inhalten jenseits des reinen Textes sind Zusatzleistungen und werden mit dem vereinbarten Stundensatz oder Festpreis vergütet, sofern nicht anderes in schriftlicher Form vereinbart wurde.


(2) Kosten für dritte (digitale) Inhalte, die für die Realisierung des Projekts erforderlich sind (z. B. Bilder, Grafiken, SEO-Leistungen Dritter), sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht im Preis inbegriffen.

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(3) Bei unvorhergesehenen Schwierigkeiten, die von dem Auftraggeber oder Dritten verschuldet sind (Provider, Zuarbeit von Mitarbeitern oder vom Auftraggeber bestellter Dritter) und die zu Mehrarbeit führen, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Mehraufwand nach Stunden anhand der vertraglich vereinbarten oder der ortsüblichen, angemessenen Vergütung zu zahlen.

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(4) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass weitere Inhalte für Texte, die von Dritten stammen (insbesondere Fotos, Texte, Pläne, Grafiken, Karten, Tonaufnahmen, Videos, Animationen und Zeichnungen) urheberrechtlich geschützt sein können. Stellt der Auftraggeber solche Materialien bei, muss der Auftraggeber selbst sicherstellen, dass er dafür sämtliche erforderlichen Rechte, gegebenenfalls kostenpflichtig, erworben hat. Eine Recherche des Auftragnehmers wegen entgegenstehender Marken-, Urheber- oder sonstiger gewerblicher Schutzrechte ist nicht Gegenstand des Vertrages.

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(5) Wenn nicht anders im Angebot vereinbart, ist pro Position aus dem Angebot eine Korrekturschleife inbegriffen, die innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung durch den Auftraggeber eingefordert werden kann. Rückgängigmachung gewünschter Änderungen, Folgeänderungen und weitergehende Eingriffe in den Text oder seine Struktur sind zusätzlich vom Auftraggeber nach Stunden anhand der vertraglich vereinbarten oder der ortsüblichen Vergütung zu zahlen, ebenso nachträglich angebrachte Änderungen.

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(6) Der Auftragnehmer ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen oder diese durch sachkundige Dritte als Subunternehmer zu erbringen.

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(7) Gegenstand der Tätigkeit des Auftragnehmers ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges.

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§ 4 Preise – Zahlungsbedingungen – Aufrechnung – Zurückbehaltung

(1) Alle Preise gegenüber Unternehmern sind Preise ohne Mehrwertsteuer. Bei längerer Vertragsdauer hat der Auftragnehmer das Recht, eine Anpassung der Vergütung geltend zu machen, der Auftraggeber ist verpflichtet, mit ihr hierüber in Verhandlungen zu treten.

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(2) Der Auftragnehmer erhält für jede geleistete Stunde seiner Tätigkeit einen Stundensatz in der zuvor vereinbarten Höhe oder einen Festpreis.

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(3) Der Auftragnehmer kann nach Arbeitsfortschritt abrechnen und hat Anspruch auf eine vorherige Abschlagszahlung von bis zu 50 Prozent des voraussichtlichen Preises nach entsprechender Rechnungsstellung. Für eventuelle Stunden- oder Zusatzleistungen ist der Auftragnehmer zur wöchentlichen Rechnungsstellung berechtigt.

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(4) Rechnungen des Auftragnehmers sind innerhalb von 14 Tagen durch den Auftraggeber zu begleichen, sofern nicht in Textform anderes vereinbart ist. Eine Ausnahme bilden Vorkasse-Rechnungen, die fällig sind, bevor die Leistung erbracht wurde. Vorkasse-Rechnungen werden vorab schriftlich vereinbart.

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(5) Besprechungen, Konferenzen (on- oder offline), Abstimmung mit dritten, weiteren Contentanbietern des Auftraggebers, die der Auftragsbearbeitung dienen, werden mit dem vereinbarten Stundensatz oder einem Festpreis vergütet.

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(6) Zusätzlich ist der Auftraggeber verpflichtet, Spesen und Auslagen des Auftragnehmers zu erstatten. Dies umfasst insbesondere die Kosten der Anreise (Bahn oder Flug 2. Klasse, Taxi oder bei Anreise mit dem eigenen Auto km-Geld in Höhe von Euro 0,35 € je km), Übernachtung, soweit nicht gestellt und sonstige angemessene Auslagen. Ersatzweise gelten die steuerlichen Pauschalen.

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(7) Die Zahlung des Auftraggebers ist sofort fällig. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug gerät. Sofern der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug ist, ist er verpflichtet, für jede weitere Mahnung pauschal 2,00 € für Aufwendungen zu erstatten. Im Übrigen stehen dem Auftragnehmer die gesetzlichen Rechte zu, insbesondere aus § 288 Abs. 2 und 5 BGB.

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§  5 Leistungszeit – Höhere Gewalt

(1) Der Beginn einer eventuell angegebenen Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen, rechtlichen und strukturellen Fragen und die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages für den Auftragnehmer bleibt vorbehalten.

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(2) Sofern der Auftragnehmer für seine Leistungserbringung auf Leistungen eines oder mehrerer Vorlieferanten angewiesen sind, gelten vereinbarte Leistungsfristen vorbehaltlich einer fristgerechten Selbstbelieferung durch den Vorlieferanten des Auftragnehmers. Der Vorbehalt gilt nicht für solche Verzögerungen, die der Auftragnehmer selbst zu vertreten hat.

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(3) Höhere Gewalt oder bei dem Auftragnehmer oder den Subunternehmern des Auftragnehmers eintretende Betriebsstörungen, z. B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die der Auftragnehmer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindert, die Leistung zu einem eventuell vereinbarten Termin oder innerhalb einer eventuell vereinbarten Frist zu liefern, verändern die Leistungszeiten um die Dauer der durch die Umstände bedingten Leistungsstörung. Führt eine entsprechende Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als zwei Wochen oder fällt schon vorher das Interesse des Auftraggebers an der Vertragserfüllung objektiv weg, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

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§ 6 Mitwirkungspflichten und Haftung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer vor Auftragserteilung alle Gesetze, Normen und sonstigen Vorschriften zu nennen, die der Auftragnehmer für die Erbringung der Leistung beachten soll. Eine rechtliche Beratung oder Überprüfung kann und darf der Auftragnehmer nicht vornehmen. Dafür ist vom Auftraggeber ein Rechtsanwalt einzuschalten.

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(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer rechtzeitig die für die Ausführung der Dienste erforderlichen Informationen und Materialien zu liefern (z. B. Zugänge zu Plattformen, Passwörter, Handlungsanweisungen, zu verwendende Logos, Layout-Vorlagen oder sonstige vereinbarte Beistellungen des Auftraggebers). Der Auftraggeber benennt dem Auftraggeber einen Ansprechpartner, der zu den gängigen Geschäftszeiten für Rückfragen zur Verfügung steht und berechtigt ist, kostenpflichtige Zusatzleistungen wirksam zu beauftragen.

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(3) Sollten Informationen, Unterlagen oder Vorlagen nicht rechtzeitig und vollständig vorhanden sein, ist der Auftragnehmer berechtigt, mit der Leistung nicht zu beginnen.

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(4) Soweit der Auftraggeber seine Informations- und Mitwirkungspflichten verletzt, ist der Auftraggeber verpflichtet, entsprechende Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf die Verletzung von Mitwirkungspflichten oder auf die Überlieferung falscher oder unvollständiger Informationen zurückzuführen sind.

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(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, erforderliche Materialien in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren digitalen Format zu übergeben. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt werden, insbesondere auch Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Bearbeitungsrechte im für die Arbeit des Auftragnehmers erforderlichen Umfang. Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit im Hinblick auf Immaterialgüter- und Urheberrecht kann nur von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden und ist nicht Gegenstand des Auftrages.

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(6) Sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer körperliche oder nicht körperliche Gegenstände, insbesondere Bild-, Text- oder Tondateien, zur Verfügung stellt, welche die Rechte Dritter verletzen, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer auf erstes Anfordern von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei zu halten. Dies umfasst insbesondere auch die Kosten der Rechtsverfolgung.

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(7) Der Auftraggeber ist verpflichtet, im Rahmen der Eigensicherung erforderliche Datensicherungen selbständig durchzuführen, insbesondere auch vor Auftragsbeginn. Eine Haftung des Auftragnehmers für verlorene Daten besteht insoweit nicht, als sie bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber noch verfügbar wären.

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(8)  Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Auftragnehmer die Leistung für den Auftraggeber als Referenz auf seiner Website und in sonstigen Veröffentlichungen on- und offline benennt. Der Auftragnehmer darf dafür Auszüge aus Ihrem Werk für den Kunden abbilden oder ablaufen lassen, die URL verlinken und Name, Marke und Logo des Kunden dafür nutzen. Der Kunde kann dieses Einverständnis mit Wirkung für die Zukunft aus wichtigem Grund widerrufen.

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(9) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Texte nicht in einen rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonstigen rechtswidrigen Zusammenhang der Öffentlichkeit zugänglich oder wahrnehmbar zu machen.

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§ 7 Verzug des Auftraggebers – Annahmeverzug – Rücktritt

(1) Erbringt der Auftraggeber eine seiner Mitwirkungspflichten nicht vereinbarungsgemäß, so gehen die daraus entstehenden Folgen, wie zusätzliche Leistungen und Verzögerungen, zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer kann den erbrachten Mehraufwand dem Auftraggeber in Rechnung stellen.

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(2) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer projektbezogen arbeitet und nicht mehr als eine bestimmte Anzahl von Projekten gleichzeitig wahrnimmt. Kommt der Kunde mit seinen Beibringungs-, Mitwirkungs- oder Annahmepflichten in (Annahme-)Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungszeit zu verschieben. Dies gilt insbesondere, wenn dadurch ein Konflikt mit anderen, bereits terminierten Projekten des Auftragnehmers eintritt.

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(3) Sollte eine durch den Auftraggeber verursachte Verzögerung bei der Realisierung des Auftrages von mehr als drei Wochen entstehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die bis dahin erbrachten Leistungen des Auftragnehmers zu zahlen und die bei Wiederaufnahme des Projektes erforderliche zusätzliche Zeit zur Einarbeitung auf Seiten des Auftragnehmers nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten, ersatzweise der ortsüblichen, angemessenen Vergütung, zusätzlich zu vergüten.

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(4) Kommt der Auftraggeber auch nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann der Auftragnehmer von dem Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung fordern. Diese umfasst insbesondere die bereits verdiente Vergütung und den entgangenen Gewinn (oder den nicht verdienten Gemeinkostenbeitrag) abzüglich ersparter Aufwendungen des Auftragnehmers.

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§ 8 Leistungsschutz – Lizenz

(1) Soweit bei der Leistung des Auftragnehmers schutzfähige Rechte entstehen, erhält der Auftraggeber mit vollständiger Zahlung der Vergütung eine einfache Lizenz, das Arbeitsergebnis für die vertragsgemäßen Zwecke zu nutzen. Der Auftraggeber darf die Texte im Rahmen der üblichen redaktionellen Bearbeitung anpassen (redigieren).

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(2) Die Lizenz umfasst lediglich die Wiedergabe der Texte in Textform, analog oder digital, nicht aber eine öffentliche Ausstellung, Sendung oder Zugänglichmachung in anderer als Textform (z.B. Podcast oder Video). Wünscht der Auftraggeber eine weitergehende Rechtseinräumung, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung.

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(3) Die Weitergabe der Lizenz an Dritte, einschließlich der Veröffentlichung für einen Dritten (insbesondere Verlag), ist nicht Gegenstand der Lizenz und bedarf besonderer Vereinbarung.

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(4) Der Auftraggeber ist insbesondere nicht berechtigt, die Texte an Dritte kostenpflichtig zu veräußern, sei es durch Download, eigenen Buchverkauf, Verlagsverkauf, Einstellung in kostenpflichtige Zeitschriften, Online-Magazine oder zahlungspflichtige Mitgliederbereiche, Online-Kurse oder sonstige geschlossene oder zahlungspflichtige Plattformen oder Dienste.

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(5) Eine Übersetzung in eine andere Sprache ist – nach vorheriger Absprache – gestattet.

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(6) Soweit dem Auftragnehmer ein Urheberrecht an den Ergebnissen zusteht, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer als Urheber zu benennen oder den Urheber unerwähnt lassen, wenn dies bei dem betreffenden Arbeitsergebnis unüblich ist (beispielsweise bei herkömmlichen Website-Texten, Landingpages, Anzeigen etc.). Ausdrücklich nicht gestattet ist es dem Auftraggeber, einen falschen Urheber zu nennen, sofern nicht in Textform anderes vereinbart ist.

Eine Ausnahme bildet das sogenannte „Ghostwriting“, das gesondert zu vergüten ist. Der Auftragnehmer kann jederzeit verlangen, dass der Auftraggeber die Namensnennung unterlässt, insbesondere, wenn der Text geändert wurde oder in einem rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst rechtswidrigen Zusammenhang verwendet wird.

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§ 9 Abnahme – Beanstandungen – Verjährung

(1) Der Auftragnehmer wird das Arbeitsergebnis nach Fertigstellung in der vereinbarten Form abliefern und den Auftraggeber mit einer Frist von 14 Tagen auffordern (bei eiligen Aufträgen können kürzere Fristen gewählt werden), das Arbeitsergebnis abzunehmen. Äußert der Auftraggeber keine Korrekturwünsche oder Vorbehalte innerhalb dieser Frist, gilt das Arbeitsergebnis als abgenommen, sofern dieses abnahmefähig war, also keine wesentlichen Mängel an dem Arbeitsergebnis vorlagen.

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(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, innerhalb der Frist von 14 Tagen nach Zugang der Abnahmeaufforderung die Abnahme vorzunehmen, soweit das Werk abnahmereif ist oder Vorbehalte mitzuteilen. Kommt der Auftraggeber mit dieser Verpflichtung in Verzug, gelten die Regelungen dieses Vertrages zu den Mitwirkungspflichten und dem Annahmeverzug des Kunden entsprechend, insbesondere kann der Auftragnehmer eine angemessene Vergütung für die erforderliche Zeit der Wiedereinarbeitung (abhängig von Zeitdauer und Umfang des Auftrages) nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten oder der ortsüblichen und angemessenen Vergütung zu verlangen.

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(3) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr nach Abnahme. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

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§ 10 Vermögensverschlechterung des Auftraggebers

(1) Werden dem Auftragnehmer nach Vertragsschluss Tatsachen bekannt, die die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, ist der Auftragnehmer berechtigt, vor der weiteren Ausführung des Auftrages volle Bezahlung der vereinbarten Vergütung oder die Stellung einer geeigneten Sicherheitsleistung zu verlangen.

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(2) Sofern der Auftraggeber mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug gerät, ist der Auftragnehmer berechtigt, die weitere Leistung bis zur Zahlung der Vergütung oder Stellung einer ausreichenden Sicherheit für die restliche Vergütung auszusetzen. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung des Auftragnehmers zur Zahlung oder Stellung einer Sicherheitsleistung nicht binnen angemessener Frist nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Die weitergehenden Ansprüche des Auftragnehmers bleiben davon unberührt.

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§ 11 Verschwiegenheit

(1) Einer Geheimhaltungsverpflichtung des Auftragnehmers unterfallen nur Informationen, Daten, Pläne oder sonstige Unterlagen des Auftraggebers, die dieser ausdrücklich als geheim gekennzeichnet hat.

(2) Die Geheimhaltungsverpflichtung entfällt, wenn die Information allgemein bekannt ist oder ohne Verschulden des Auftragnehmers allgemein bekannt ist oder wird, wenn der Auftragnehmer die geheimhaltungsbedürftige Information selbständig und ohne Heranziehung der Informationen des Auftraggebers erarbeitet hat oder wenn das Gesetz oder eine Behörde aufgrund gesetzlicher Vorschrift eine Offenbarung verlangt.

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§ 12 Mediation

(1) Bei Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber, sind die Parteien verpflichtet, eine gütliche Lösung anzustreben. Kommt eine Einigung nicht zustande, verpflichten sie sich, vor der Inanspruchnahme des Rechtsweges, ihre Differenzen in einer Mediation zu schlichten. Unberührt bleibt die Möglichkeit eines Eilverfahrens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Keine Streitigkeit im Sinne dieser Regelung ist die schlichte Nichtzahlung der Vergütung durch den Auftraggeber.

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(2) Beantragt eine Partei eine Mediation bei der anderen Partei, sind beide Parteien verpflichtet, sich innerhalb von acht Tagen auf einen Mediator zu einigen. Kommt diese Einigung nicht fristgerecht zustande, ist ein anwaltlicher Mediator – wobei primär solche Mediatoren gewählt werden sollen, die eine Online-Mediation anbieten – bindend für die Parteien auf Antrag einer der Parteien von dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer oder einem Vertreter am Sitz des Auftragnehmers zu bestimmen. Dies ist auch der Ort der Mediation, sofern das Kammerpräsidium keinen Vorschlag für eine Online-Mediation macht. Die Mediationssprache ist Deutsch, es sei denn, alle Beteiligten einigen sich auf eine andere Sprache.

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(3) Der Rechtsweg (oder ein alternativ vereinbartes Schiedsverfahren, soweit zutreffend) ist erst zulässig, wenn die Mediation gescheitert ist, weil (a) die Parteien einvernehmlich die Mediation für beendet erklären, (b) nach der ersten Mediationssitzung weitere Verhandlungen von einer Partei verweigert werden, (c) der Mediator die Mediation für gescheitert erklärt oder (d) eine Einigung nicht binnen drei Monaten nach Beginn der ersten Mediationssitzung zustande kommt, soweit die Parteien die Frist nicht einvernehmlich verlängern.

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(4) Die Kosten einer erfolglosen Mediation sind von den Parteien gegenüber dem Mediator intern hälftig zu tragen. Ungeachtet dieser Regelung im Verhältnis zum Mediator bleibt es den Parteien unbenommen, diese Kosten und die einer eventuell begleitenden Rechtsberatung als Rechtsverfolgungskosten in einem anschließenden Verfahren erstattet zu verlangen, es gilt dann die jeweilige Streitentscheidung. Kommt eine Einigung zustande, gilt die dabei vereinbarte Kostenregelung.

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§ 13 Datenschutz

(1) Für den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (z. B. Name, Anschrift und Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alle anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung dieses Vertrages erforderlich sind.

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(2) Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weitergegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem überwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine Einwilligung des Betroffenen (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werden nicht in ein Land außerhalb der EU weitergegeben, soweit dafür nicht von der EU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine Einwilligung hierzu vorliegt oder mit dem dritten Anbieter die Standardvertragsklauseln vereinbart wurden.

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(3) Betroffene können jederzeit kostenfrei Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Sie können jederzeit Berichtigung unrichtiger Daten verlangen (auch durch Ergänzung) sowie eine Einschränkung ihrer Verarbeitung oder auch die Löschung Ihrer Daten. Dies gilt insbesondere, wenn der Verarbeitungszweck erloschen ist, eine erforderliche Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage vorliegt oder die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist. Die personenbezogenen Daten werden dann im gesetzlichen Rahmen unverzüglich berichtigt, gesperrt oder gelöscht. Es besteht jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Dies kann durch eine formlose Mitteilung erfolgen, z. B. per Mail. Der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht. Es kann Übertragung der Vertragsdaten in maschinenlesbarer Form verlangt werden. Soweit durch die Datenverarbeitung eine Rechtverletzung befürchtet wird, kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde eingereicht werden.

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(4) Die Daten bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, die Daten noch aufzubewahren (z. B. steuerliche Aufbewahrungsfristen, Verjährungsfrist).

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§ 14 Gerichtsstand – Erfüllungsort

(1) Die Vertragssprache ist deutsch.

(2) Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers Gerichtsstand, der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.

(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag nicht ein Anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers Erfüllungsort.

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Stand: 30. Juli 2024

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